Trinkwasserhygiene - ITW Institut für Trinwasser GmbH & Co. KG

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Trinkwasserhygiene

Trinkwasserhygiene

ITW - Ihr Experte rundum das Thema Trinkwasserhygiene

Seit der Überarbeitung der Trinkwasserverordnung (2011/2023) liegt die Verantwortung für die Qualität und Unbedenklichkeit des Trinkwassers an den Entnahmestellen wie Wasserhähnen und Duschen in den Wohnungen bei dem Betreiber der Trinkwasseranlagen (Immobilieneigentümern). Darunter fällt die Prüfung auf Legionellen, Mikrobiologie und weitere Parameter.
Gesetzliche Vorgaben der Trinkwasserverordnung
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Prozess Trinkwasser-Untersuchung

Der Gesetzgeber hat klare Vorgaben zur Aufklärung der Nutzer sowie zur Meldung an die Behörden gemäß der Trinkwasserverordnung festgelegt. Um Fehler zu vermeiden, haben wir einen strukturierten Ablauf entwickelt und übernehmen für Sie alle erforderlichen Schritte rechtssicher.
Weitere Informationen rundum das Thema Trinkwasserhygiene
In der Trinkwasserverordnung TrinkwV wird im §1 geregelt:
 
„Zweck der Verordnung ist es, die menschliche Gesundheit vor den nachhaltigen Einflüssen, die sich aus der Verunreinigung von Wasser ergeben, das für den menschlichen Gebrauch bestimmt ist, durch Gewährleistung seiner Genusstauglichkeit und Reinheit nach Maßgabe der in der Verordnung beinhalteten Vorschriften zu schützen.“  
 
Diese Vorschriften mit den geltenden Normen, Regelwerken, Richtlinien und Betreiberpflichten sind vom Laien kaum mehr zu durchschauen.
 
Wir bieten unseren Kunden eine entsprechende Beratung an, sich hier zurecht zu finden und übernehmen auch gerne die Gesamtbetreuung zu diesem Themenkomplex.
Gesetzliche, normative Grundlagen und Regelwerke

TrinkwV (Trinkwasserverordnung)

Allgemeine Anforderungen
Trinkwasser muss so beschaffen sein, dass durch seinen Genuss oder Gebrauch eine Schädigung der menschlichen Gesundheit insbesondere durch Krankheitserreger nicht zu besorgen ist.

Es muss rein und genusstauglich sein. Diese Anforderung gilt als erfüllt, wenn bei der Wasseraufbereitung und der Wasserverteilung mindestens die allgemein anerkannten Regeln der Technik eingehalten werden und das Trinkwasser den Anforderungen der mikrobiologischen-, chemischen- und physikalischen Anforderungen bzw. Indikatorparameter entspricht.

Der Betreiber einer Trinkwasseranlage ist unter bestimmten Voraussetzung verpflichtet, regelmäßige mikrobiologische und chemische Parameter in der Trinkwasseranlage untersuchen zu lassen.

Die Planung der Probenahme ist fachlich qualifiziert durchzuführen.

Bei einer Überschreitung des in der TrinkwV festgelegten technischen Maßnahmenwertes ist der Betreiber einer Trinkwasseranlage unter anderem dazu verpflichtet das zuständige Gesundheitsamt zu informieren und eine Gefährdungsanalyse durchführen zu lassen.
Gesundheitliche Aspekte und Auswirkungen

Trinkwasser ist nicht keimfrei. Auch nach sachgerechter Aufbereitung enthält es noch Mikroorganismen. Diese sind entweder harmlose Wasserbewohner oder Bakterien und Viren, die in den nach der Aufbereitung verbleibenden Konzentrationen keine gesundheitliche Bedeutung besitzen.
Tel: +49 8671 8866736
Mail: info@i-tw.de

Oberholzhausen 43
84503 Altötting


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